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Neue Regelungen für Reifenfreigaben ab 2025

Neue Regelungen für Reifenfreigaben ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Motorradreifen in Kraft, die vor allem die Nutzung von Reifenfreigaben betreffen. Was muss du als Biker wissen? Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Wegfall der Reifenfreigaben:

Bisher konnten Motorradfahrer Reifen verwenden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen waren, sofern sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Reifenfreigabe) des Reifenherstellers mitführten. Diese Praxis wird ab 2025 nicht mehr anerkannt. Das bedeutet, dass Reifenfreigaben allein nicht mehr ausreichen, um abweichende Reifendimensionen oder -modelle legal zu fahren.

2. Eintragungspflicht für abweichende Reifen:

Wenn du Reifen verwenden möchtest, die von den in deinen Fahrzeugpapieren eingetragenen Spezifikationen abweichen, ist eine offizielle Begutachtung und Eintragung erforderlich. Dies betrifft insbesondere ältere Motorräder ohne EG-/EU-Typgenehmigung. Ohne diese Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Bikes.

Wenn du Reifen verwenden möchtest, die von den Spezifikationen abweichen, welche in deinen Fahrzeugpapieren vorgeschrieben sind, ist eine offizielle Begutachtung und Eintragung erforderlich.

3. Übergangsfrist für ältere Reifen:

Für Reifen, die vor 2020 hergestellt wurden, galt eine Übergangsfrist, in der sie mit entsprechender Reifenfreigabe noch genutzt werden durften. Diese Frist endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch diese Reifen entweder den eingetragenen Spezifikationen entsprechen oder offiziell eingetragen werden.

4. Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung (HU):

Bei der nächsten HU wird geprüft, ob die montierten Reifen den neuen Vorschriften entsprechen. Nicht regelkonforme Reifen können zu einer negativen Bewertung führen. Es ist daher ratsam, vorab sicherzustellen, dass Deine Reifen den aktuellen Bestimmungen entsprechen.

Empfehlungen für Motorradfahrer:

Prüfung der Fahrzeugpapiere: Überprüfe, welche Reifendimensionen und -modelle in Deinen Papieren eingetragen sind.

Einholung von Herstellerbescheinigungen: Wenn du andere Reifen verwenden möchtest, besorge dir eine Herstellerbescheinigung und lasse die Reifen offiziell eintragen.

Kontaktaufnahme mit 069 Bykerz, um einen Check und die Eintragung zu vereinbaren.

Durch diese Maßnahmen stellest du sicher, dass Dein Motorrad den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und du weiterhin sicher und legal unterwegs bist.

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen bezüglich der Reifenfreigaben für Motorräder basieren auf einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 1. Juli 2008. In diesem Dokument wurde festgelegt, dass Reifenfreigaben der Reifenhersteller als ausreichender Nachweis für die Nutzung abweichender Reifendimensionen oder -modelle gelten. Diese Regelung wurde jedoch 2019 überarbeitet, wobei die Übergangsfrist für Reifen mit einem Herstellungsdatum bis einschließlich 2019 am 31. Dezember 2024 endet. Ab dem 1. Januar 2025 sind Reifenfreigaben allein nicht mehr ausreichend; abweichende Reifen müssen offiziell begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Für detaillierte Informationen und die genaue rechtliche Grundlage empfiehlt es sich, das erwähnte Schreiben des BMVBS vom 1. Juli 2008 einzusehen. Dieses Dokument ist öffentlich zugänglich und kann beispielsweise über die Plattform "FragDenStaat" abgerufen werden. Dort finden Sie den vollständigen Wortlaut und die spezifischen Regelungen, die diesen Änderungen zugrunde liegen.